Rechtsgebiete

Unsere Kernkompetenzen

Seit 2010 in gemeinsamer Kanzlei erfolgreich und erfahren – seit 2023 auch als Notarin

Neben unserem Kerngebiet Familien- und Erbrecht bildet die Bearbeitung von Inkassomandaten für mittelständische Unternehmen, z. B. Forderungseinzüge für Ärzte, Apotheken, Fitnessstudios und Bauunternehmer einen weiteren unserer Tätigkeitsschwerpunkte.

Hierneben bearbeiten wir auch Mandate aus dem Bereich des Verkehrs-, Miet- und Reiserechts.

Darüber hinaus beraten wir auch zu Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamente.

Sie profitieren von unserer Erfahrung in fast allen Alltagsfragen, insbesondere also wenn es um eine Trennung, Ehescheidung, einen Verkehrsunfall, einen Streit mit Ihrem Nachbarn, Ihrem Arbeitgeber oder auch mit Behörden geht.

Wir verstehen es als unsere Pflicht, unseren Mandanten ein realistisches Bild Ihrer Chancen und Risiken aufzuzeigen, wobei wir selbstverständlich bestrebt sind, die wirtschaftlichen Aspekte der Angelegenheit im Auge zu behalten.

Wir verstehen uns als moderne Dienstleister, die sowohl für private als auch gewerbliche Mandanten tätig sind.

Aufgrund entsprechender Sprachkenntnisse von Frau Rechtsanwältin Klie sind wir überdies in der Lage, auch Mandate in französischer, spanischer und englischer Sprache zu übernehmen.

Online-Service

die digitale scheidung

Sie wollen schnell und einfach geschieden werden?
Sie wollen die Scheidung einvernehmlich regeln und streiten mit Ihrem Ehegatten nicht über das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, einen Zugewinnausgleich und/oder über Unterhaltsansprüche? Dann nehmen Sie unseren neuen digitalen Scheidungsservice in Anspruch.

Im Zuge der Fortschreitung der Digitalisierung und einer immer breiter werdenden Palette von online-Dienstleistungsangeboten können wir Ihnen ab sofort unseren neuen Service anbieten:

Einfach und schnell zur Scheidung!

Sie übersenden uns das ausgefüllte (Interessenten -) Formular. Im Anschluss übersenden wir Ihnen den kostenlosen Entwurf eines Ehescheidungsantrags sowie eine Kostenkalkulation. Dies verpflichtet Sie zu nichts!

Sofern Sie sodann eine Vertretung in dem beabsichtigten Ehe-Scheidungsverfahren durch unser Büro wünschen und ein Mandatsverhältnis zustande kommt, reichen wir den Antrag auf Ehescheidung bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein und halten Sie über den Fortgang des Verfahrens lückenlos auf dem Laufenden.

Sie brauchen nichts weiter zu tun / zu veranlassen!

Die Kommunikation mit unserem Büro erfolgt per E-Mail oder telefonisch – selbstverständlich kann aber bei Bedarf auch jederzeit ein persönlicher Besprechungstermin vereinbart werden.

Schließlich wird das Gericht einen in der Regel einmaligen Anhörungstermin anberaumen, in dem wir Sie selbstverständlich vertreten und diesen gemeinsam mit Ihnen wahrnehmen werden.

Der Scheidungstermin findet entgegen aller Werbeaussagen anderer Anbieter von Online- Scheidungen nicht virtuell statt, sondern lediglich die Kommunikation mit uns.

Hinweis:
Bei Ehen, die vor dem Scheidungsantrag maximal drei Jahre gedauert haben, wird grundsätzlich kein Versorgungsausgleich (= Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Rentenanwartschaften) durchgeführt, es sei denn ein Beteiligter beantragt dies ausdrücklich.

Für den Fall, dass die Ehedauer länger als drei Jahre beträgt, wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt. Hierfür ist zu Beginn des Ehescheidungsverfahrens ein sog. „Fragebogen zum Versorgungsausgleich“, der vom Gericht zur Verfügung gestellt wird, von Ihnen auszufüllen.

Für Sie vor Ort

Sie benötigen kompetente Rechtsberatung von erfahrenen Anwältinnen in Braunschweig oder Umgebung?

Vanessa Fuest und Gundula Klie stehen Ihnen gerne kompetent und beratend zur Seite!